Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Frenk Ventures UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Beratungs- und begleitende Dienstleistungen im Bereich Internet-Marketing, Onlinehandel, Datenverarbeitung und verwandte IT-Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung nach schriftlicher Beauftragung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungen

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere keinen Umsatz- oder Ranking-Erfolg). Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (z. B. Bereitstellung von Informationen, Zugängen, Ansprechpartnern) sind Voraussetzung für termingerechte Leistung.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Tagessätze, Festpreise oder Retainer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die weitere Bearbeitung auszusetzen.

5. Mitwirkung und Dritte

Der Auftraggeber stellt alle für die Projektdurchführung erforderlichen Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereit. Beauftragt der Auftraggeber Dritte (z. B. Agenturen, Entwickler), koordiniert der Auftragnehmer nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Kosten Dritter trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders festgelegt.

6. Nutzungsrechte

An Arbeitsergebnissen (Konzepte, Texte, Dokumentationen), die im Rahmen des Vertrags erstellt werden, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Vorbestehende Materialien und Tools des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum; es wird eine einfache Nutzungslizenz eingeräumt, soweit für die Projektnutzung erforderlich.

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufzeitverträge (Retainer) können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.